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   OVG Saarland, 17.09.1979 - II W 1.204/79   

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OVG Saarland, 17.09.1979 - II W 1.204/79 (https://dejure.org/1979,17900)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.09.1979 - II W 1.204/79 (https://dejure.org/1979,17900)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. September 1979 - II W 1.204/79 (https://dejure.org/1979,17900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1980, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01

    Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung

    Denn ebenso wie die Ermächtigung zur behördlichen Festlegung der Geländeoberfläche nicht dazu benutzt werden darf, um eine Überschreitung des zulässigen Nutzungsmaßes zu "kaschieren" (so schon Senatsbeschluss vom 17.09.1979, Baurecht 1980, 158), darf die natürliche Geländeoberfläche trotz vorgesehener Veränderungen im Zuge des Bauvorhabens als unterer Bezugspunkt beibehalten werden, um derartige Über- oder Unterschreitungen rechtlich unbeachtlich zu machen und auf diese Weise dem Bauherrn eine sonst nicht zulässige bauliche Ausnutzung seines Grundstücks zu ermöglichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 3 S 1798/94

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz

    Ebensowenig vermag der Senat dem systematischen Zusammenhang der Regelungen, die sich mit der Festlegung bzw. mit der festgelegten Geländeoberfläche sowie mit Aufschüttungen befassen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 sowie Abs. 4 und Abs. 5, § 6 Abs. 4 Sätze 2 bis 4, § 11, § 38 Abs. 3, § 52 Abs. 1 Nr. 17 LBO), zu entnehmen, daß eine Veränderung der natürlichen Geländeoberfläche immer einer besonderen Rechtfertigung bedarf und nur zulässig ist, wenn besondere Gründe vorliegen (so aber OVG Saarland, BRS 35 Nr. 99 = BauR 1980, 158; Simon, Bay.BauO, Stand Februar 1991, Art. 2, RdNr. 125 a; Gädtke/Böckenförde/Temme, Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen, 7. Aufl., § 2 RdNr. 52 und Rößler, Komm. zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., § 2 Anm. 3 zu den allerdings anders lautenden Regelungen der saarländischen, bayerischen bzw. nordrhein-westfälischen Landesbauordnung).
  • VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14

    Festlegung einer Geländeoberfläche

    Dies ist z.B. der Fall bei schwierigen topographischen Verhältnissen, wenn es die Sicherheit oder gestalterische Gesichtspunkte erfordern, die natürliche Geländeoberfläche aufgrund von Aufschüttungen bzw. großer Unregelmäßigkeiten und Schwankungen nicht mehr feststellbar ist, oder eine Harmonisierung des Geländes aus sonstigen Gründen unerlässlich ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 8 B 10341/96.OVG - VG Trier, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 46/06.TR - vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 17. September 1979 - II W 1.204/79 -, BauR 1980, 158).
  • VG Neustadt, 03.03.2017 - 4 L 216/17

    Abänderungsantrag gegen einstweilig angeordneten Baustopp

    Dies ist z.B. der Fall bei schwierigen topographischen Verhältnissen, wenn es die Sicherheit oder gestalterische Gesichtspunkte erfordern, die natürliche Geländeoberfläche aufgrund von Aufschüttungen bzw. großer Unregelmäßigkeiten und Schwankungen nicht mehr feststellbar ist, oder eine Harmonisierung des Geländes aus sonstigen Gründen unerlässlich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 8 B 10341/96.OVG - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 L 644/14.NW -, juris; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 17. September 1979 - II W 1.204/79 -, BauR 1980, 158 zur Festlegung der Geländeoberfläche in der Baugenehmigung).
  • VG Trier, 12.07.2006 - 5 K 46/06

    Erforderlichkeit einer Festsetzung der Geländeoberfläche durch die

    Die Festsetzung ist aber nur zulässig, wenn ein Bedürfnis hierfür besteht, wenn es z.B. die Sicherheit oder gestalterische Gesichtspunkte erfordern, die natürliche Geländeoberfläche aufgrund Aufschüttung bzw. großer Unregelmäßigkeiten und Schwankungen nicht mehr feststellbar ist, oder eine Harmonisierung des Geländes aus sonstigen Gründen unerlässlich ist (OVG Saarland, BauR 1980, S. 158 f.).
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